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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Hößle Immobilien
1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Die Dienstleistung der Firma Hößle Immobilien wird ausschließlich auf Grundlage der nachfolgend genannten Bedingungen angeboten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlangen spätestens mit Inanspruchnahme unserer Leistung Gültigkeit. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Vermittlung von Kauf- und Mietverträgen von Wohn- und Gewerbeimmobilien zwischen Käufer/Mieter und Verkäufer/Vermieter. Ebenso ist die Vermittlung von Finanzprodukten, wie z. B. fondsgebundener Lebensversicherungen, Bausparverträge sowie Aktien- und Immobilienfonds und andere Sparverträge. Die Firma Hößle Immobilien versucht, entsprechend dem Bedarf und den Wünschen der Kunden, das geeignete Finanzprodukt zu finden und dem Kunden zu vermitteln.
2. Allgemeines Grundlage für die Abwicklung sind diese Geschäftsbedingungen. Jede Abweichung von den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Firma Hößle Immobilien. Mit Annahme des Angebots erkennt der Vertragspartner diese Geschäftsbedingungen an.
3. Angebote Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bzw. den Auftraggeber bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma Hößle Immobilien weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadenersatzpflicht in Höhe der vereinbarten Maklergebühr.
4. Benachrichtigungspflicht Ist dem Auftraggeber (Angebotsempfänger, Interessent) die Verkäuflichkeit bzw. die Vermietbarkeit eines nachgewiesenen Objekts bereits bekannt, muss die Firma Hößle Immobilien unverzüglich, spätestens in 5 Werktagen, unter Angabe der Informationsquelle schriftlich informiert werden.
5. Wirksamkeit Die teilweise Unwirksamkeit vertraglicher Bestimmungen oder Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Bedingungen nicht.
6. Provision Die Firma Hößle Immobilien ist doppeltätig, d. h. sie darf auch für den jeweils anderen Vertragsteil entgeltlich vermittelnd tätig sein. Mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrags oder dem Abschluss eines Mietvertrags durch den Nachweis oder die Vermittlung der Firma Hößle Immobilien ist zu deren Gunsten eine Maklergebühr verdient und fällig. Die Provision ist für den Nachweis oder die Vermittlung zu zahlen. Die Firma Hößle Immobilien hat ein Recht auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Erfolgt ein Vertragsabschluss ohne Anwesenheit der Firma Hößle Immobilien, so ist ihm vom Auftraggeber unverzüglich Auskunft über die Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu erteilen. Die Firma Hößle Immobilien hat Anspruch, eine Vertragsabschrift zu erhalten.
7. Geheimhaltungspflicht Die Firma Hößle Immobilien ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers verpflichtet. Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, verpflichtet die Firma diese zur gleichen Sorgfalt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
8. Haftungsausschluss Angebotsangaben basieren auf der Firma Hößle Immobilien erteilten Informationen vom Auftraggeber bzw. beruhen auf Auskünften Dritter. Für die Richtig- und Vollständigkeit können wir keine Haftung übernehmen. Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten. Darüber hinaus kann die Firma Hößle Immobilien keine Gewähr übernehmen und für die Bonität der Eigentümer/Interessenten nicht haften.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und rechtliches Sondervermögen für alle sich an diesem Vertrag ergebenen Streitigkeiten - einschließlich Wechsel- und Schecklage - ist Ravensburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10. Anwendbares Recht Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar.
11. Sonstiges Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen aus welchem Grunde auch immer, nichtig sein, so bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Im Zweifel sind Einzelbestimmungen so auszulegen, dass sie dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht widersprechen.
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