„Scheidung“ – Was tun mit unserer Immobilie?

Falls keine Gütertrennung vereinbart wurde, leben verheiratete Ehepaare in einer Zugewinngemeinschaft. Geht die Liebe zu Bruch und es kommt zu einer Scheidung, muss das Vermögen aufgeteilt werden.

Dies ist bei Geldwerten sehr einfach und schnell zu regeln.

Sollte eine gemeinsame Immobilie vorhanden sein, so kann dies sehr schnell zu einem „unlösbaren“ Streitfall werden und die Aufteilung des Vermögens erschweren.

Es stellen sich Fragen wie:

  • Soll die Immobilie veräußert werden?
  • Möchte ein Partner das Objekt übernehmen und den anderen somit auszahlen – wie einigt man sich in diesem Fall auf einen fairen Preis, mit dem beide Parteien zufrieden sind?
  • Wie läuft es mit der noch laufenden Finanzierung?

Fragen über Fragen…

Nachfolgend erläutern wir Ihnen, wie ein Immobilienverkauf bei einer Scheidung reibungslos und glimpflich bewerkstelligt werden kann.

Eines vorab: Es gibt mehrere Vorgehensweisen, wie mit dem Verkauf des Eigenheims verfahren werden kann.

Welche Gründe gibt es, die für einen Hausverkauf bei einer Scheidung sprechen?

Kosten… Die meisten Immobilien sind nicht schuldenfrei; es fallen also monatliche Kosten für Ratenzahlungen und Unterhalt der Immobilie an. Nicht nur, dass diese von demjenigen zu 100 Prozent getragen werden müssen, der die Immobilie übernimmt, sondern weitere, nicht unerhebliche Kosten auf ihn zukommen, denn er muss noch den Partner auszahlen, dem natürlich ein Zugewinn zusteht.

Somit ist die Übernahme schon aus wirtschaftlichen Gründen selten machbar.

Unterhalt der Immobilie… Gerade bei einem Haus ist die Instandhaltung eine nicht zu unterschätzende Aufgabe, da laufend Reparaturen, Sanierungen, Instandhaltungsmaßnahmen und vieles mehr anfallen können. Die Koordinierung, Zahlung und Durchführung muss bei der Übernahme der Immobilie von einem Ehepartner übernommen und organisiert werden. Dies allein zu managen, wird nicht selten unterschätzt.

Haftungsprobleme… Die Finanzierung der Immobilie ist normalerweise so geregelt, dass beide Eheleute den Kreditvertrag unterschreiben und dafür haften. Es ist fraglich, ob die Bank bereit ist, einen der beiden Vertragspartner aus dem Darlehensvertrag zu entlassen, denn „Banken lieben Sicherheiten“. Deswegen scheitert oftmals schon die Überlegung der Übernahme des Hauses von einem der Ehepartner und es muss verkauft werden.

Preisunstimmigkeiten… Besonders wenn ein Partner die Immobilie übernehmen möchte, entstehen schnell Unstimmigkeiten über einen fairen Kaufpreis (Übernahmepreis). Nicht selten empfindet derjenige, welcher in der Immobilie bleiben möchte, einen wesentlich geringeren Kaufpreis als gerechtfertigt als der andere (bei Geld hört die Freundschaft eben leider auf).

So bildet die Kaufpreisfindung eine praktisch unüberwindliche Hürde. Jeder der Parteien sucht sich den „Gutachter“, der die Immobilie in seinem Sinne bewertet. So entstehen oft Preisunterschiede von weit über 20 Prozent oder 100.000,- Euro.

Um den Wert der Immobilie und somit den auszuzahlenden Betrag des Partners festzulegen, gibt es nun mehrere Möglichkeiten – lesen Sie hierzu „Arten der Immobilienbewertung“.

Leider führt von obigen Möglichkeiten erfahrungsgemäß keine davon zum Erfolg.

Schlussendlich führt in 95 Prozent aller Scheidungsfälle nur ein Verkauf an Dritte zu einem wirklich fairen Ergebnis. Denn nur so wurde der wirkliche Marktwert umgesetzt und nicht nur darüber theoretisiert.

So können sich beide Parteien sicher sein, dass ein marktgerechter Verkaufspreis erzielt wird und beide den gleichen Vermögenswert erhalten werden.

 

Gerne beraten wir Sie bei einem unverbindlichen Termin und zeigen Ihnen die Möglichkeiten (übernehmen oder verkaufen) im Umgang mit „Scheidungs“-Immobilien auf und bieten Ihnen eine kostenfreie Bewertung Ihrer Immobilie an.

 

Vorsorgevollmacht_3.1

VORSORGEVOLLMACHT ALS GENERALVOLLMACHT

01.09.2021
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