Gesetzesänderung Maklerprovision

Am 23.12.2020 trat ein fast schon revolutionäres Gesetz in Kraft, welches den Käufern von Immobilien zugutekommen soll. Hier möchten wir Ihnen kurz den Verlauf schildern, der wohl ausschlaggebend für dieses neue Gesetz ist.
Seit Jahrzehnten ist es bei uns in Süddeutschland üblich, dass sich Verkäufer und Käufer die Maklerprovision teilen – in Baden-Württemberg jeweils drei Prozent zzgl. Mehrwertsteuer – also, dass die Provision 50/50 geteilt wird. Bislang gab es hierfür keine gesetzliche Grundlage über die Verteilung der Maklerprovision, was der „Willkür“ Tür und Tor geöffnet hat.
So kam es in den letzten Jahren nicht selten vor, dass Makler den Immobilienverkäufern angeboten haben, für sie günstiger oder sogar kostenfrei zu arbeiten, was jedoch im Umkehrschluss bedeutete, dass beim Käufer dieser fehlende Betrag „obendrauf“ geschlagen wurde. Somit betrugen Käuferprovisionen teilweise bis zu sechs Prozent zzgl. MwSt.

Damit ist jetzt Schluss! Jetzt wird wieder 50/50 geteilt!

Hier finden Sie eine kurze Zusammenstellung der wichtigsten Punkte der Gesetzesänderung:

Welche Immobilien sind von diesem neuen Gesetz betroffen?
Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser. Bei Mehrfamilienhäusern sowie unbebauten Grundstücken kann die Provision weiterhin frei verhandelt werden.

Wann trat das Gesetz in Kraft?
Die Verteilung der Maklercourtage betrifft alle Kaufverträge, die nach dem 23.12.2020 abgeschlossen wurden.

Was besagt die neue Regelung?
Der Käufer einer Immobilie zahlt nicht mehr Maklerprovision als der Verkäufer (in der Regel jeweils drei Prozent zzgl. MwSt.). So dürfen keine Nachlässe für nur eine der beiden Partien gestellt werden. Im Umkehrschluss bedeutet dies, wenn vom Verkäufer keine Provision verlangt wird, so darf man es auch beim Käufer nicht.

Unser Kommentar:

Wir arbeiten seit Firmengründung im Jahre 1985 mit der bewährten (üblichen) Provisionsregelung 50/50.

Wir sind überzeugt, dass diese Regelung schon immer sinnvoll war, denn ein Makler ist sowohl für den Verkäufer als auch Käufer tätig.

Wir versprechen uns hiervon eine höhere Qualität auf dem Immobilienmarkt, da nun Marketingsprüche wie „für den Verkäufer provisionsfrei“ usw. – die letztlich auf Kosten des Käufers gehen – ausgedient haben.

Wir freuen uns, dass mit diesem Gesetz wieder Kompetenz, Fairness und Ehrlichkeit die Hauptrolle bei der Immobilienvermittlung und auch der Auswahl des passenden Immobilienmaklers spielen werden.

Immobilienbewertung

Die vier gängigsten Arten der Immobilienbewertung

19.02.2021
Beim erfolgreichen Immobilienverkauf ist die Wertermittlung des Objekts einer der ersten Schritte und ein sehr wichtiger Punkt bei der gesamten Abwicklung. Deswegen sollte hier besonderer... WEITERLESEN